top of page
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
 

  • 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit:
     

        Blütenwerk
        Laura Celikel
        Beindersheimer Str. 16
        67259 Großniedesheim
        info@bluetenwerk-floristik.de

 

  • 1.2 Kunde/ Mieter im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

  • 1.3 Sämtliche Angebote und Leistungen im Zusammenhang mit der Reservierung, Buchung und Vermietung von Mietsachen, Floristik und Dekorationsartikeln erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.

  • Den eigenen Bedingungen des Kunden/ Mieters wird widersprochen, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
     

2. Vertragsgegenstand

  • Vermietung von Dekorationsartikeln

  • Dekorations-Service

  • Floristik-Angebot

  • individuelle Dekorationsartikel
     

3. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung

3.1 Vertragspartner sind Blütenwerk Laura Celikel und der Kunde/ Mieter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden/ Mieters durch Blütenwerk Laura Celikel zustande. Der Antrag (Vertrag) ist lediglich 14 Tage gültig. Sollte der Antrag nach Ablauf dieser Frist angenommen werden, steht es Blütenwerk Laura Celikel frei, die Buchung der Dienstleistung in Textform zu bestätigen.
3.2 Der Kunde/ Mieter ist verpflichtet die geliehene Ware sachgerecht zu nutzen und sie gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen/ Zuschadenkommen zu schützen. Die Ware ist nicht versichert. Bei fehlenden oder beschädigten Artikeln haftet der Kunde/ Mieter und der Anschaffungswert wird in Rechnung gestellt. Alle geliehenen Artikel sind in dem selben einwandfreien Zustand, in den dazugehörigen Transportboxen, zurückzugeben.

4. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

4.1 Blütenwerk Laura Celikel ist verpflichtet, die vom Kunden/ Mieter bestellten und von Blütenwerk Laura Celikel zugesagten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Kunde/ Mieter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen.

Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Blütenwerk Laura Celikel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Blütenwerk Laura Celikel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

4.3 Blütenwerk Laura Celikel darf bei außerordentlicher Verschmutzung der vermieteten Dekorationsartikel eine Sonderreinigungsgebür in angemessener Höhe (Mindestens jedoch aber 150,00 €) erheben.

4.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungs- gegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4.5 Rechnungen von Blütenwerk Laura Celikel ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Blütenwerk Laura Celikel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Blütenwerk Laura Celikel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Blütenwerk Laura Celikel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.6 Blütenwerk Laura Celikel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich festgehalten.

4.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Blütenwerk Laura Celikel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Blütenwerk Laura Celikel aufrechnen oder verrechnen.

5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Blütenwerk Laura Celikel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag aus- drücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Blütenwerk Laura Celikel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

5.2 Sofern zwischen Blütenwerk Laura Celikel und dem Kunden/ Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde/ Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche von Blütenwerk Laura Celikel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden/ Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber Blütenwerk Laura Celikel ausübt. Wenn die Dienstleistung nicht bis 6 Monate vorher storniert wird, ist kein kostenfreier Rücktritt mehr möglich. Die Kostenermittlung für den Rücktritt setzt sich wie in 5.4 zusammen. Es tritt Absatz 5.4 in Kraft.

5.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts oder Kündigungsrecht und stimmt Blütenwerk Laura Celikel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Blütenwerk Laura Celikel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (siehe Berechnungsgrundlage 5.4). Blütenwerk Laura Celikel hat die Einnahmen aus anderweitiger Dienstleistung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Blütenwerk Laura Celikel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

5.4 Stornierungen 

  • Stornierungen bis 3 Monate vor der Veranstaltung belaufen sich auf 60 % des Gesamtpreises.

  • Stornierungen bis 1 Monat vor der Veranstaltung belaufen sich auf 80 % des Gesamtpreises.

  • Stornierungen bis 6 Monate vor der Veranstaltung sind kostenfrei.

  • Stornierungen bis 4 Monate vor der Veranstaltung belaufen sich auf 30 % des Gesamtpreises.

Sollten schon auftragsbezogene Artikel bestellt oder personalisierte Vorbereitungskosten entstanden sein, so sind diese vollständig zu begleichen, hier gilt keine Stornoregelung, da diese Dinge nach Kundenwunsch bestellt/angefertigt wurden.
 

6. Änderung der Menge und der Zeit

6.1 Eine Erhöhung der Dekorationsartikel um mehr als 5 % muss Blütenwerk Laura Celikel spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von Blütenwerk Laura Celikel, die in Textform erfolgen soll. Für die Abrechnung, wird die 10 Tage vor der Veranstaltung durch- gegebene Tischanzahl, als Grundlage der Rechnungsstellung gebildet.

6.2 Eine Reduzierung der Tischanzahl um mehr als 2 % soll dem Blütenwerk Laura Celikel frühzeitig, spätestens bis zehn Werktage vor Veranstaltungs- beginn, mitgeteilt werden. Ziffer 7.1 gilt entsprechend.

6.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Blütenwerk Laura Celikel diesen Abweichungen zu, so kann Blütenwerk Laura Celikel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen.
 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden/ Mieter sind unwirksam.

7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

bottom of page